SKKG 2.0:
Transparent, nachhaltig, professionell
SKKG 2.0: Transparent, nachhaltig, professionell
Transparent, nachhaltig, professionell
Bruno Stefanini hat die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte am 24. Dezember 1980 gegründet. 2025 hat die SKKG nun ihre Stiftungsurkunde und das Organisationsreglement überarbeitet. Die Änderungen wahren den ursprünglichen Stifterwillen, modernisieren aber die Sprache und Struktur der Statuten, stärken die Governance und Handlungsfähigkeit der Stiftung und entsprechen den heutigen Anforderungen an Transparenz, Nachhaltigkeit und Professionalität im Stiftungswesen.

Thomas D. Meier,
Stiftungsratspräsident SKKG
Thomas D. Meier, du bist seit 1. Juli 2023 Stiftungsratspräsident der SKKG. Wieso wurde der Stiftungszweck jetzt angepasst?
Der Stiftungszweck wurde lediglich sprachlich präzisiert und den heutigen Best-Practice-Standards im Stiftungswesen angeglichen. Nach 45 Jahren Stiftungsstätigkeit sind wir im Stiftungsrat im Rahmen einer umfassenden Prüfung der Stiftungsurkunde zum Schluss gekommen, dass eine Modernisierung der Sprache und eine zeitgemässe Stärkung der Governance angebracht sind. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ESA hat diese Anpassungen im Oktober 2025 offiziell genehmigt.
Was wurde konkret angepasst?
Der Stiftungszweck ist inhaltlich unverändert geblieben. Der Begriff «abendländisches Kulturgut» wurde jedoch durch die aussagekräftigere und zeitgemässere Formulierung «des für Europa und insbesondere die Schweiz relevanten Kulturgutes» ersetzt. Der Gedanke dahinter: «Abendländisch» wird im heutigen Sprachgebrauch vor allem im Sinne einer geopolitischen und religiösen Ab- und Ausgrenzung verstanden, wurde aber bei der Stiftungsgründung 1980 von Bruno Stefanini ursprünglich als Umschreibung für das kulturelle Erbe Europas gebraucht. Wir wahren mit der neuen Formulierung diesen Fokus, nutzen aber einen präziseren und inklusiveren Ausdruck. Weiter gilt für Mitglieder des Stiftungsrats neu eine Amtszeitbeschränkung (max. 12 Jahre) sowie eine Altersgrenze (max. 75 Jahre). Diese Regelung fördert eine turnusmässige Erneuerung des Gremiums und trägt zur langfristigen Sicherung der Governance bei. Neu erfolgt zudem die Wahl von Stiftungsrät:innen durch den Stiftungsrat selbst, wobei bei Neu- und Ersatzwahlen ein Nominationsausschuss eingesetzt wird. Die Familie des Stifters hat neben dem gleichbleibenden Einsitzrecht im Stiftungsrat auch einen Sitz im Nominationsausschuss.
Wozu gibt es die SKKG?
Die SKKG «hat gemeinnützigen Charakter und handelt nicht gewinnstrebig». Ihr Zweck ist laut Stiftungsurkunde «die Pflege von Kunst-, Kultur- und Geschichtswerten». Dazu fördert sie den Erhalt und die Vermittlung dieser Werte, unter anderem «durch Sammlung von Kunst-, Kultur- und Geschichtsgut», «durch die Gewährung von Beiträgen an Dritte» sowie «durch Erhaltung und Pflege von Bau-, Kunst- und Kulturdenkmälern».
Zur Stiftungsurkunde (PDF)Welche Rolle spielen die Immobilien als Teil der Stiftung?
Bruno Stefanini vermachte sein gesamtes Vermögen, inklusive der Immobilien, der Stiftung als Alleinerbin. Die SKKG finanziert ihre Ausgaben durch die Erträge aus ihrem Immobilienportfolio, das von der Terresta verwaltet wird. Ein Anteil dieser Erträge wird für die Umsetzung des Stiftungszwecks eingesetzt, der andere Teil fliesst in die Immobilien. Dabei sollen soweit möglich auch soziale und ökologische Werte berücksichtigt werden: Die Immobilien tragen somit genauso wie die Kulturförderung oder die Arbeit an der Sammlung dazu bei, die Stiftungsvision umzusetzen – «Faire Mieten und Kultur für alle: Zusammenleben neu denken».
Die Gewinnmaximierung hat also nicht oberste Priorität. Welche anderen Ziele werden mit den Immobilien verfolgt?
Mit unseren Bauprojekten verändern wir Stadt- und Lebensräume: Was wir tun, hat einen Einfluss auf viele Beteiligte. Darum handeln wir sowohl wirtschaftlich als auch sozial und ökologisch nachhaltig. Diese drei Dimensionen wägen wir bei jedem Bauprojekt sorgfältig ab, um einen Ausgleich über das gesamte Portfolio zu erreichen. Bei der Überarbeitung der Stiftungsurkunde haben wir nun festgehalten, dass bei der Verwendung, Verwaltung und Entwicklung des Stiftungsvermögens alle drei Dimensionen berücksichtigt werden sollen und dass die Immobilien neu explizit Teil dieser Anforderung sind.
Bettina Stefanini zur angepassten Stiftungsurkunde
Die Anpassungen der Stiftungsurkunde und des Organisationsreglements wurden in Abstimmung mit der Familie Stefanini vorbereitet und orientieren sich an den Richtlinien des Swiss Foundation Code. «Ich bin sehr stolz auf die Entwicklungsschritte der SKKG. Im Unterschied zur Situation vor zehn Jahren orientiert sich die Stiftungsarbeit heute an visionären Werten und Strategien. Indem sich der Stiftungsrat nun selbst konstituiert und turnusmässig erneuert, bleibt er Antriebskraft für eine ambitionierte Stiftungsarbeit», fasst es SKKG Direktorin Bettina Stefanini zusammen. Die Familie Stefanini hat weiterhin Anrecht auf Einsitz im Stiftungsrat und kann beim Wahlvorschlag für neue Stiftungsratsmitglieder mitwirken.